Wo sind die Grenzen der Telemedizin?
Der Schutz von Patientendaten ist ein ständiges Anliegen in der Telemedizin. Daher ist es wichtig, mit Lösungen zu arbeiten, die eine sichere Videokonsultation gewährleisten und die Datenschutzbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) einhalten. Denkt daran, dass die Telemedizin nur in Verbindung mit der arbeitsmedizinischen Betreuung eingesetzt werden kann. Sie kann den Einsatz vor Ort nie vollständig ersetzen. So können zum Beispiel nur dann fundierte Empfehlungen gegeben werden, wenn der Standort bereits besichtigt wurde und genügend Informationen vorhanden sind. Die beratende Person muss sich mit der Arbeitsumgebung und den Arbeitsbedingungen gut auskennen, um professionelle Empfehlungen geben zu können.
Was genau ist Telemedizin?
Der Begriff Telemedizin hat keine einheitliche Bedeutung, sondern bezieht sich auf ein breites Spektrum medizinischer Dienstleistungen wie Diagnostik, Therapie, Rehabilitation und Beratung. Da es sich dabei um digitale Dienstleistungen handelt, die per Telefon, online oder über Apps erbracht werden, ist die räumliche Nähe der Beteiligten nicht von Bedeutung. Auch die Terminvereinbarung kann zu verschiedenen Zeiten stattfinden. Sowohl der Kontakt zwischen Ärzt:innen und Patient:innen als auch die Kommunikation unter den Ärzt:innen werden in der Telemedizin angesprochen. Unter die Leistungen der Telemedizin fallen:
- Online-Sprechstunden,
- Zweitmeinungsportale,
- Videokonferenzen,
- Telemonitoring.
Was ist das E-Health-Gesetz?
Telemedizinische Dienste werden von der deutschen Regierung gefördert. So wurde das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) geschaffen, das im Jahr 2015 verabschiedet wurde. Damit wird es möglich, schnell medizinische Anwendungen für die Nutzer:innen einzuführen und die Vorteile der Digitalisierung im Gesundheitswesen zu nutzen. Das Gesetz enthält auch Anforderungen und Fristen, deren Nichteinhaltung zu Sanktionen führen kann. Das Gesetz ermöglicht die Förderung für telemedizinische Dienstleistungen (Online-Konsultation, telekonsiliarische Beurteilung von Röntgenbefunden usw.).