Wo ist der Unterschied zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge?
Als Arbeitgebende müsst ihr eine Pflichtvorsorge veranlassen, wenn außergewöhnlich risikoreiche Tätigkeiten durchgeführt werden. Für spezifische gefährliche Tätigkeiten muss eine Angebotsvorsorge getroffen werden. Im Falle einer Wunschvorsorge hat der Arbeitnehmende diesen Wunsch geäußert, und der Arbeitgebende ist verpflichtet, diesem nachzukommen. Sofern die Vorsorgeuntersuchung nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen wird, seid ihr als Arbeitgebende für die Kosten verantwortlich. Diese Vorsorgeuntersuchungen werden von Expert:innen der Arbeitsmedizin durchgeführt und müssen dokumentiert werden. Die Arbeitnehmer:innen müssen im Rahmen ihrer jährlichen Unterweisung auch über die arbeitsmedizinische Vorsorge unterrichtet werden.
Was sind Wiedereingliederungsmaßnahmen?
Eine typische Rückkehr an den Arbeitsplatz ist für Arbeitnehmende, die mindestens sechs Wochen krankheitsbedingt ausfielen, häufig eine Herausforderung. In dieser Situation unterstützen wir euch gerne bei der Beratung von Arbeitnehmer:innen, die schrittweise wieder in den Beruf eingegliedert werden sollen.
Was sind Eignungsuntersuchungen?
Die so genannte Eignungsuntersuchung ist eine einzigartige Einstellungsprüfung. Diese Tests dienen dem Ziel, festzustellen, ob neu eingestellte Mitarbeiter:innen gesundheitlich in der Lage sind, die von ihnen geforderten Aufgaben zu bewältigen. Diese Tests werden fortlaufend und in regelmäßigen Abständen durchgeführt, allerdings nur mit Zustimmung der Arbeitnehmenden.