Arbeitsmedizin Für mehr Gesundheit in eurem Unternehmen

Ihr seid gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit eurer Mitarbeiter:innen bei der Arbeit zu schützen. Unsere Arbeitsmediziner:innen unterstützen euch bei der Früherkennung und Prävention von Gesundheitsrisiken für eure Mitarbeitenden.

  • Die Zertifizierung sowie die Bestellung eines Betriebsarztes sichern euch gesetzlich ab.
  • Ihr beugt Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen vor.
  • Durch die verbesserte Gesundheitsvorsorge steigt die Zufriedenheit und Motivation eurer Mitarbeitenden.

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Unsere Leistungen im Überblick Arbeitssicherheit geht heute digital

Betriebsärzt:innen

Die DGUV Vorschrift 2 schreibt vor, euren Mitarbeitenden einen Betriebsarzt oder -ärztin zur Verfügung zu stellen.

Vorsorgeuntersuchungen

Wir bieten euch Vorsorgeuntersuchungen gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) an.

Betreuung und Beratung

Unsere Betriebsärzt:innen stehen euch zur Verfügung. Sie beraten euch und eure Mitarbeitenden zu den Themen der Arbeitsmedizin.

Die Gefährdungsbeurteilung

Wir unterstützen euch bei der Gefährdungsbeurteilung sowie den Begehungen der Berufsgenossenschaften.

Betriebsbeauftragte

Ihr seid dazu verpflichtet, einen Betriebsbeauftragten zu ernennen, der euch mit Expertise im Bereich Arbeitsmedizin unterstützt.

Einstellungsuntersuchungen

Bei Bedarf können neu eingestellte Mitarbeitende in eurem Unternehmen eine Einstellungsuntersuchung durchlaufen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Wir übernehmen auf Wunsch die Organisation und Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen. Die Untersuchungen sind wichtig, um sicherzustellen, dass keine physischen oder psychischen Erkrankungen die Arbeitsfähigkeit eurer Mitarbeitenden beeinträchtigen. Für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ebenfalls erforderlich.

Begehungen und Unterweisungen

Die Begehungen im Unternehmen dienen dazu, sowohl die Handlungsfelder für die unternehmensspezifische Betreuung zu vereinbaren als auch das Arbeitsumfeld kennenzulernen. Es ist von entscheidender Bedeutung für eure Betriebsärzt:innen, durch Betriebsbegehungen ein gründliches Verständnis eures Unternehmens zu erlangen, um wirksame Präventions- und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen.

Arbeitsmedizinische Betreuung und Beratung

Die Arbeitsmedizin ist ein Teilgebiet der Präventivmedizin, bei der es um das Wohlbefinden und die Produktivität eurer Arbeitnehmenden geht. Sie befasst sich ebenfalls mit den Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie Gesundheit und Krankheit eurer Mitarbeitenden. Das umfasst die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen oder auch die Beratung bei Wiedereingliederungsmaßnahmen.

Wir kümmern uns um die Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft

Das Gewerbeaufsichtsamt und die Berufsgenossenschaft überwachen die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften genau. Die rechtlichen Hintergründe hierfür sind für Außenstehende oft nur schwer nachvollziehbar. Wir vertreten euch gerne in den laufenden Gesprächen mit dem Gewerbeaufsichtsamt und der Berufsgenossenschaft. Holt euch jetzt ein unverbindliches Angebot ein.

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FAQ Häufig gestellte Fragen

Wo ist der Unterschied zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge?

Als Arbeitgebende müsst ihr eine Pflichtvorsorge veranlassen, wenn außergewöhnlich risikoreiche Tätigkeiten durchgeführt werden. Für spezifische gefährliche Tätigkeiten muss eine Angebotsvorsorge getroffen werden. Im Falle einer Wunschvorsorge hat der Arbeitnehmende diesen Wunsch geäußert, und der Arbeitgebende ist verpflichtet, diesem nachzukommen. Sofern die Vorsorgeuntersuchung nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen wird, seid ihr als Arbeitgebende für die Kosten verantwortlich. Diese Vorsorgeuntersuchungen werden von Expert:innen der Arbeitsmedizin durchgeführt und müssen dokumentiert werden. Die Arbeitnehmer:innen müssen im Rahmen ihrer jährlichen Unterweisung auch über die arbeitsmedizinische Vorsorge unterrichtet werden.

Was sind Wiedereingliederungsmaßnahmen?

Eine typische Rückkehr an den Arbeitsplatz ist für Arbeitnehmende, die mindestens sechs Wochen krankheitsbedingt ausfielen, häufig eine Herausforderung. In dieser Situation unterstützen wir euch gerne bei der Beratung von Arbeitnehmer:innen, die schrittweise wieder in den Beruf eingegliedert werden sollen.

Was sind Eignungsuntersuchungen?

Die so genannte Eignungsuntersuchung ist eine einzigartige Einstellungsprüfung. Diese Tests dienen dem Ziel, festzustellen, ob neu eingestellte Mitarbeiter:innen gesundheitlich in der Lage sind, die von ihnen geforderten Aufgaben zu bewältigen. Diese Tests werden fortlaufend und in regelmäßigen Abständen durchgeführt, allerdings nur mit Zustimmung der Arbeitnehmenden.