Arbeitspsychologie Schützt die Gesundheit eurer Mitarbeitenden

Die psychische Gesundheit rückt immer mehr in den Vordergrund. Mental gesunde Mitarbeiter:innen sind nachweislich motivierter und produktiver. Wir helfen euch, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

  • Eine Zertifizierung eures Unternehmens sichert euch gesetzlich ab.
  • Fachkundige Analyse in Form der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen.
  • Die verbesserten Konditionen erhöhen den Marktwert eures Unternehmens.

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Unsere Leistungen im Überblick Arbeitssicherheit geht heute digital

Persönliche Beratung und Betreuung

Unsere Fachkräfte kümmern sich persönlich um eure Anliegen oder die eurer Mitarbeitenden.

Psychische Gefährdungsbeurteilung

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist eine fachkundige, anonyme Analyse für stressbedingte Gesundheitsrisiken.

Vorträge, Seminare und EAP

Wir setzen notwendige Maßnahmen zur Bewältigung festgestellter Risiken gerne für euch um.

Psychologische Sprechstunden

Eine datenschutzkonforme Mitarbeiterbefragung kann über Missstände im Unternehmen aufklären.

Präventive Schutzmaßnahmen

Auf Basis der Umfrage stellen wir euch spezielle Lösungsvorschläge für euer Unternehmen zur Verfügung.

Absicherung durch Dokumentation

Eure Personalverantwortlichen erhalten von uns eine vollständig anonymisierte Analyse zur Nachbereitung.

Ziele der Arbeitspsychologie

Arbeitsbedingungen und -systeme werden auf ihre Auswirkungen hin untersucht und bewertet. Der Fokus der Arbeitspsychologie liegt auf der methodischen Steigerung von Wohlbefinden, Erfüllung, Motivation und Leistung. Dies geschieht durch das Erkennen und Minimieren von unangenehmen, gefährlichen, schwierigen und belastenden Situationen am Arbeitsplatz.

Anwendungsbereiche

Im Rahmen der Arbeitspsychologie müssen Menschen und Organisationsstrukturen aufgrund ihrer wesentlichen Individualität gesondert behandelt werden. Die Themen des arbeitspsychologischen Bedarfs sind sehr vielfältig und stehen häufig in starker Wechselwirkung zueinander. Daher ist es ratsam, eine Analyse durchzuführen, um den tatsächlichen Bedarf an arbeitspsychologischen Themen zu ermitteln.

Die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen

Das Ziel einer Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen ist es, Elemente zu finden, die zu schädlichem Stress beitragen und zu langfristigen Gesundheitsschäden führen. Dazu müssen die allgemeinen Rahmenbedingungen und Tätigkeiten am Arbeitsplatz dokumentiert werden. Schriftliche Befragungen, Beobachtungen, Interviews, moderierte Workshops und andere Methoden können zur Informationsgewinnung eingesetzt werden.

Was zählt als psychische Belastung am Arbeitsplatz?

Als psychische Belastung am Arbeitsplatz können verschiedene Faktoren gelten:

  • das Arbeitsumfeld und der Mitarbeiterzusammenhalt,
  • die Arbeitsorganisation und -gestaltung,
  • neue Arbeitsformen wie Telearbeit,
  • unzureichende Arbeitsmittel,
  • zu viele Überstunden,
  • Mobbing,
  • uvm.

Holt euch jetzt ein unverbindliches Angebot ein, um der psychischen Belastung wirkungsvoll vorzubeugen.

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FAQ Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Depression und Burn-out?

Die Diagnose des Burn-out-Syndroms wird häufig zu einer bereits bestehenden Diagnose, wie z. B. einer Depression, hinzugefügt. Niedergeschlagenheit und Lustlosigkeit sind häufige Indikatoren sowohl für Depressionen als auch für Burn-out. Menschen, die unter Burn-out leiden, erleben aber auch erhöhte Angst und Anspannung. Das Burn-out-Syndrom manifestiert sich in der Regel im Laufe der Zeit und ist untrennbar mit arbeitsbezogenen Tätigkeiten verbunden, obwohl Depressionen auch plötzlich und ohne Vorwarnung auftreten können.

Ist die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen verpflichtend?

Seit 2013 müssen psychische Belastungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten nach § 5 Arbeitsschutzgesetz dokumentiert werden. Je nach Größe und Anforderungen der Organisation unterscheiden sich die Methoden und der Umfang, in dem diese Belastungen erfasst werden. Anschließend werden Interventionsstrategien entwickelt, in die Praxis umgesetzt und schließlich evaluiert.

Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen durchführen?

An der Ermittlung der Gefährdung durch psychische Belastungen können mehrere Akteur:innen beteiligt sein. Die Geschäftsleitung, Abteilungsleiter:innen, der Betriebsrat, Betriebsärzt:innen und Fachleute für Arbeitssicherheit gehören dazu. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen liegt in eurer Verantwortung als Arbeitgebende, und ihr könnt den Rat von Fachleuten wie eurer Fachkraft für Arbeitssicherheit einholen.